Mongolei: ADRA verbessert den Zugang zu Bildung und Gesundheitsdiensten für Kinder mit Behinderungen
SILVER SPRING, Md. - In der Mongolei hilft das Adventistische Entwicklungs- und Hilfswerk (ADRA) der Gesellschaft, ihre Sichtweise auf Kinder mit Behinderungen zu ändern und ihnen Zugang zu Bildung und Gesundheitsdiensten zu verschaffen. Erreicht wird dies durch ein Projekt namens Ensuring Access to Education and Health for Children with Cognitive Disabilities (EACH).
Die Geburt eines behinderten Kindes kann für die meisten Eltern sehr belastend sein. In der Mongolei unterstützt die staatliche Sozialfürsorge die Eltern behinderter Kinder unter anderem mit einer Beihilfe für die häusliche Pflege.
Leider stand diese wichtige Betreuung den Eltern von Kindern mit kognitiven Behinderungen nicht zur Verfügung. Dies lag an den begrenzten Kenntnissen und dem begrenzten Verständnis der Krankheit und an der Annahme der Fachleute, dass Kinder mit kognitiven Behinderungen keine ständige und besondere Betreuung benötigen und in Bezug auf diese Betreuung keine Belastung darstellen.
“Wenn Eltern, die ein Kind mit kognitiven Behinderungen haben, das Betreuungsgeld für behinderte Kinder beantragen, werden sie von den Beamten des Sozialamtes mit der Begründung abgewiesen, ihre Kinder seien normal und kämen nicht für diese Art von Beihilfe in Frage. Tatsächlich benötigen sie aber eine besondere Betreuung”, sagt Yadmaa, eine Mutter eines Kindes mit kognitiven Behinderungen. Sie fügt hinzu, dass “die Menschen kognitive Behinderungen im Allgemeinen nicht erkennen, es sei denn, sie haben offensichtliche körperliche Einschränkungen, z. B. wenn das Kind taubstumm ist.”
Diese Fragen wurden bei einem Elterntreffen erörtert, das von den Mitarbeitern des EACH-Projekts in Zusammenarbeit mit der Association of Parents with Disabled Children (APDC) und dem Ministerium für Soziales und Arbeit organisiert wurde. Das Projekt hat zusammen mit seinen Partnern eine Reihe von politischen Foren, Diskussionen und Lobbytreffen mit Entscheidungsträgern und wichtigen Interessengruppen durchgeführt, um diese Fragen zu klären.
Als Ergebnis dieser gemeinsamen Bemühungen haben die Eltern nun Unterstützung. In Artikel 3.1.6 des Sozialhilfegesetzes wurde eine Bestimmung aufgenommen, wonach Eltern von Kindern mit kognitiven Behinderungen Anspruch auf häusliche Pflege haben. In dem Artikel heißt es, dass ’die Person oder das Kind, die ständige Betreuung benötigen“, d. h. Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre täglichen Bedürfnisse selbst zu bewältigen, einen Erwachsenen oder ein Kind mit einer kognitiven Behinderung oder einer psychischen Erkrankung umfassen. Eltern von Kindern mit kognitiven Behinderungen oder von Kindern mit kognitiven Behinderungen, die ständig betreut werden, erhalten nach der neuen Gesetzesbestimmung ab sofort jeden Monat eine staatliche Beihilfe für häusliche Pflege.
Das EACH-Projekt wird von der Europäischen Kommission und ADRA-UK kofinanziert und von ADRA Mongolia durchgeführt.
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